Insolvenzantrag

Bereits seit 2003 helfen wir bundesweit unseren Kunden mit unserem Insolvenzantragschreibservice einen Neuanfang ohne Schulden zu starten.

Unserer Kunden möchten selbstbestimmt und schnell in Eigenregie und mit unserer Unterstützung einen Insolvenzantrag stellen.

Als Privatperson, haben Sie ein gesetzliches Recht, sich von Ihren Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu starten. Nutzen Sie es.

Auch Unternehmen oder Selbständige unterstützen wir mit unserem Service bei der Abwicklung der unternehmerischen Tätigkeit oder bereiten Sie auf eine selbständige Tätigkeit in einem Insolvenzverfahren vor.

Wir führen keine Rechtsberatung durch und verhandeln auch nicht mit Gläubigern. Nach unserer Erfahrung ist das auch nicht notwendig. In einem persönlichen Gespräch klären wir, ob wir für Sie tätig werden können. Sollten Sie eine Rechtsberatung suchen, wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt oder eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle.

Wir sichern Ihnen volle Transparenz bei unserer Arbeit zu. Unsere Preise haben wir hier veröffentlicht.

Bin pleite und ratlos-Was soll ich tun?

Welches Insolvenzverfahren trifft auf mich zu?

Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen

Gilt auch für ehemals Selbstständige mit

  • weniger als 20 Gläubigern und wenn
  • keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen

Regelinsolvenz für Selbständige und Freiberufler

Gilt auch für ehemals Selbstständige mit

  • mehr als 19 Gläubigern oder
  • Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen

Regelinsolvenzantrag für juristische Personen (oder gleichgestellt)

Insbesondere UG, GmbH, OHG, KG, Partnerschaften u.a.

Unternehmen in Schwierigkeiten
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