Insolvenzverfahren
Corona hinterlässt tiefe Spuren in der Wirtschaft. Fraglich bleibt, ob die staatlichen Unterstützungen, die fehlenden Einnahmen und die laufenden Kosten decken werden.
Es ist die Rede von einer verschobenen Welle von Insolvenzen. Informieren Sie sich Jetzt um die Zukunft zu gestalten.
Aufgrund eines Gesetzes haben Sie das Recht, sich von den Schulden zu befreien. Dabei handelt es sich um das Insolvenzverfahren. Somit starten Sie Ihrem Neuanfang.
Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen
Gilt auch für ehemals Selbstständige mit
- weniger als 20 Gläubigern und wenn
- keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen
Regelinsolvenz für Selbständige und Freiberufler
Gilt auch für ehemals Selbstständige mit
- mehr als 19 Gläubigern oder
- Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen
Regelinsolvenzantrag für juristische Personen (oder gleichgestellt)
Insbesondere UG, GmbH, OHG, KG, Partnerschaften u.a.