Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen

Hilfe zur Selbsthilfe – Wenig Wartezeit – Überschaubare Kosten

Nutzen Sie unseren kostenlosen Beratungstermin

Im kostenlosen Ersttermin (Live-Chat, Video, telefonisch oder persönlich) geben wir Antwort auf Ihre individuellen Fragen. Außerdem erklären wir Schritt für Schritt das Regelinsolvenzverfahren.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Insolvenzverfahren

Die häufigsten Gründe, warum wir kontaktiert werden:

  • Die Krankenkasse oder das Finanzamt will vor Ort vollstrecken
  • Die Geschäftskonten wurden gepfändet
  • Die Löhne können nicht bezahlt werden
  • Sie können Ihre Rechnungen nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen

Handeln sollten Sie unbedingt, wenn Sie Ihre eigene Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können.

Die am häufigsten gestellten Fragen sind:

  • Wann muss ich Insolvenz anmelden?
  • Kann ich im Insolvenzverfahren selbstständig bleiben?
  • Wenn ja, welche Unterstützung kann ich bekommen?
  • Wie viel Geld habe ich dann im Monat?
  • Welche Sachen sind nicht pfändbar?
  • Welche Kosten habe ich zu zahlen?
  • Wie lange dauert die Insolvenz?
  • Was passiert mit dem Auto?
  • Was passiert mit Unterhaltsschulden?

Ihr Vorteil nach Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens?

  • Keine Vollstreckungen mehr
  • Schuldenfrei nach spätestens 3 Jahren
  • Sie beginnen den Neuanfang in einem geordneten Rahmen

Vergangenheit abschließen

Bestandsaufnahme Ihrer Finanzen als Basis für Ihre Optionen

Unabhängig davon, ob eine Selbständigkeit vorliegt oder vorgelegen hat, ist als Beginn für Ihren Neuanfang eine vollständige Bestandsaufnahme Ihrer geschäftlichen und privaten Finanzen notwendig.

Wir helfen Ihnen bei den Vorbereitungsarbeiten, indem wir die Daten systematisch ordnen und in unserer Software erfassen. Hierunter fallen:

  • Vollständige persönliche Angaben
  • Aktuelles Gläubigerverzeichnis
    • einfaches Gläubigerverzeichnis (ehemals Selbständige)
    • qualifiziertes Gläubigerverzeichnis (Selbständige)
  • Alle Angaben zum Geschäftsbetrieb
    • (z.B. Arbeitnehmer, Buchhaltung, Banken, Leasing, Verträge)
  • Vermögensübersicht
    • (z.B. Forderungen, Immobilien und Grundstücke, KFZ und Maschinen, Warenvorräte)

Nach Beendigung Ihrer Bestandsaufnahme stehen Ihnen z. B. folgende Optionen zur Verfügung:

  • außergerichtlicher Vergleich
  • Insolvenzplan / übertragene Sanierung
  • Regelinsolvenzantrag

Gegenwart nutzen

Regelinsolvenz ist nicht die einzige Option

Für uns steht die Sicherung Ihrer Existenz an erster Stelle. Denn nur wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, können Sie die nächsten Schritte einleiten.

Außergerichtliche Einigung

Sollten Sie die Möglichkeit haben Geld von einem Dritten oder von der Bank zu erhalten, können Sie zur Abwendung eines Regelinsolvenzverfahrens allen Gläubigern ein Angebot (z.B. Teilbetrag) mit einer Einmalzahlung oder einem Ratenzahlungsplan unterbreiten.

Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren

Bei einer positiven Fortführungsprognose können Sie im eröffneten Regelinsolvenzverfahren selbstständig bleiben.

Zur Rückzahlung Ihrer Schulden ist das fiktive Einkommen von zentraler Bedeutung. Es berechnet sich anhand Ihres Berufsbildes, Abschlusses, Alters, Berufserfahrung, regionaler Besonderheiten oder an entsprechenden Tarifverträgen. Der festgesetzte Betrag muss von Ihnen unabhängig vom Gewinn an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.

Übertragene Sanierung 

Sie haben die Möglichkeit nach Stellung des Insolvenzantrags in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die gesunden Teile Ihres Betriebs auf eine neue Gesellschaft oder eine Einzelfirma zu übertragen.

Ihr restlicher Betrieb wird abgewickelt.

Ehemals Selbständige

Ist Ihr Gewerbetrieb bereits geschlossen, berechnen sich Ihre zustehenden Einkünfte nach der Pfändungstabelle und ist nach Einkommen und Familienmitglieder gestaffelt.

Zukunft gestalten

Regelinsolvenz als Neuanfang

Sollten Sie für die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen, können wir diesen für Sie vorbereiten. Bevor Sie Ihren Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht abgeben, prüfen Sie diesen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Im Anschluss bestimmt das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter (Gutachter). Dieser führt eine Bestandsaufnahme nach dem Insolvenzrecht durch und erstellt ein Gutachten für das Insolvenzgericht.

Vorsorglich haben Sie mit Ihrem Insolvenzantrag eine Kostenstundung des Insolvenzverfahrens beantragt. Ihr Insolvenzverfahren wird eröffnet und Sie sind nach spätestens 3 Jahren schuldenfrei!

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Info-Hotline: +49 6237 4183710

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