Schuldenfrei in 3 Jahren durch unseren Privatinsolvenzantrag
Starten Sie Ihren Neuanfang
Hilfe zur Selbsthilfe – Wenig Wartezeit – Überschaubare Kosten

Nutzen Sie unseren kostenlosen Beratungstermin
Im kostenlosen Ersttermin (live Chat, telefonisch oder persönlich) geben wir Antwort auf Ihre individuellen Fragen. Außerdem erklären wir Ihnen Schritt für Schritt das Insolvenzverfahren.
Die häufigsten Gründe warum wir kontaktiert werden:
- Lohnpfändung
- Kontopfändung
- Gerichtsvollzieher
Die am häufig gestellten Fragen sind:
- Wie viel Geld habe ich dann im Monat?
- Welche Kosten habe ich zu zahlen?
- Wie lange dauert die Insolvenz?
- Was passiert mit meinem Auto?
Ihr Vorteil nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens?
- Kein Gerichtsvollzieher
- Keine Kontopfändung
- Keine Gehaltspfändung
Schritt für Schritt zum Neuanfang

Vergangenheit abschließen
Für das Privatinsolvenzverfahren haben Sie einiges zu beachten. Zuerst gehen wir mit Ihnen Ihre Briefe und Verträge durch. Mitunter fehlen Ihnen Unterlagen. Viele Firmen melden Ihre Daten an die Schufa. Dort erhalten Sie eine Aufstellung, der von Ihnen gemeldeten Daten auf Anfrage. Danach erfassen wir alle Personen und Firmen, bei denen Sie Schulden haben.
Gegenwart nutzen
Als nächstes senden Sie den Gläubigern ein Plan zur Zahlung Ihrer Schulden. Dabei bieten Sie in der Regel das überschüssige Geld für höchstens 3 Jahre an. Im Gesetz ist geregelt, was Ihnen und Ihren Gläubigern im Monat an Geld zusteht.
Die Ihnen zustehenden Gelder sind nach Einkommen und Familienmitglieder gestaffelt. Um zu wissen, was ihnen zum Leben bleibt, schauen Sie hier in der Pfändungstabelle nach.
Natürlich ist es möglich den Gläubigern auch andere Zahlungspläne vor zu schlagen.
Anschließend haben die Gläubiger 4 Wochen Zeit auf Ihren Zahlungsvorschlag zu antworten. Diese gesetzliche Anforderung ist die außergerichtliche Einigung. Antwortet ein Gläubiger mit nein, dann ist die Einigung gescheitert.
Im Folgendem verlangt das Gesetz ein persönliches Gespräch zum Beispiel mit einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle über das Ergebnis Ihrer außergerichtlichen Einigung. Nach diesem Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung, den Sie für Ihren Insolvenzantrag benötigen.
Zukunft gestalten
Daraufhin bereiten wir für Sie den Insolvenzantrag vor. Bevor Sie den Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht abgeben, prüfen Sie diesen auf Vollständigkeit. Somit stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens.
Im Anschluss bestimmt das Insolvenzgericht Ihren Treuhänder. Eine Person, die Sie während des Insolvenzverfahrens begleitet.
Bis zu drei Jahren achtet der Treuhänder darauf, dass Sie Ihre Auflagen erfüllen. Dies ist die Wohlverhaltensphase.
Am Ende des Insolvenzverfahrens verteilt der Treuhänder das gesammelte Vermögen an die Gläubiger und Ihnen werden die noch nicht bezahlten Schulden erlassen. Sie erhalten die Restschuldbefreiung.

Info-Hotline: +49 6237 4183710