Regelinsolvenzantrag für juristische Personen (oder gleichgestellt)

Insbesondere UG, GmbH, OHG, KG, Partnerschaften u.a.

Hilfe zur Selbsthilfe – Wenig Wartezeit – Überschaubare Kosten

Nutzen Sie unseren kostenlosen Beratungstermin

Im kostenlosen Ersttermin (Live-Chat, Video, telefonisch oder persönlich) geben wir Antwort auf Ihre individuellen Fragen. Außerdem erklären wir Schritt für Schritt das Insolvenzverfahren.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Insolvenzverfahren

Die häufigsten Gründe, warum wir kontaktiert werden:

  • Die Krankenkasse oder das Finanzamt will vor Ort vollstrecken
  • Die Geschäftskonten wurden gepfändet
  • Die Löhne können nicht bezahlt werden
  • Sie können Ihre Rechnungen nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen

Die am häufigsten gestellten Fragen sind:

  • Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
  • Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
  • Was kostet mich ein Insolvenzverfahren?

Wann sind Sie verpflichtet Insolvenzantrag zu stellen?

ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Wegen der Covid-19-Pandemie wurde die Antragspflicht für Überschuldung aber zahlungsfähig bis zum 31.01.2021 durch die Bundesregierung ausgesetzt.

Beachten Sie persönliche Haftungs- und strafrechtliche Risiken

  • Das Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Krankenkasse) und Lohnsteuer
  • Verletzung gegen die Buchführungspflichten
  • Buß- und Ordnungsgelder

Vergangenheit abschließen

Vollständige Bestandsaufnahme der geschäftlichen Finanzen ist notwendig.

Wir helfen Ihnen bei den Vorbereitungsarbeiten, indem wir die Daten systematisch ordnen und in unserer Software erfassen. Hierunter fallen:

  • Vollständige Gesellschaftsangaben
  • Aktuelles Gläubigerverzeichnis
    • einfaches Gläubigerverzeichnis (kein Geschäftsbetrieb)
    • qualifizierte Gläubigerverzeichnis (Geschäftsbetrieb)
  • Alle Angaben zum Geschäftsbetrieb der Gesellschaft
    • (z.B. Arbeitnehmer, Buchhaltung, Banken, Leasing, Verträge)
  • Vermögensübersicht
    • (z.B. Forderungen, Immobilien und Grundstücke, KFZ und Maschinen, Warenvorräte)
Nach Beendigung Ihrer Bestandsaufnahme stehen Ihnen z. B. folgende Optionen zur Verfügung:
  • außergerichtlicher Vergleich
  • Insolvenzplan / übertragene Sanierung
  • Regelinsolvenzantrag

Gegenwart nutzen

Außergerichtliche Einigung

Sollte die Gesellschaft die Möglichkeit haben Geld von einem Dritten zu erhalten, können Sie zur Abwendung eines Regelinsolvenzverfahrens allen Gläubigern ein Angebot (Teilbetrag) mit einer Einmalzahlung unterbreiten.

Übertragene Sanierung

Sie haben die Möglichkeit in Zusammenarbeit nach Stellung des Insolvenzantrags mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die gesunden Teile des Betriebs auf eine neue Gesellschaft oder eine Einzelfirma zu übertragen.

Die Gesellschaft wird abgewickelt.

Zukunft gestalten 

Sollten Sie für die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen, können wir diesen für Sie vorbereiten. Bevor Sie Ihren Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht abgeben, prüfen Sie diesen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Im Anschluss bestimmt das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter (Gutachter). Dieser führt eine Bestandsaufnahme nach dem Insolvenzrecht durch und erstellt ein Gutachten für das Insolvenzgericht.

Das Gericht wird mit Beschluss feststellen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgewiesen wird.

Info-Hotline: +49 6237 4183710

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