Orka e. K. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2021

§1  Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Orka e. K. und ihren Auftraggebern, sowie für alle zukünftigen Beziehungen, auch wenn bei Auftragserweiterungen nicht darauf hingewiesen wurde.
  2. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Individualvereinbarungen sind als abweichende Ergänzungen zu dieser AGBs zu werten. Ist in den individuellen Vereinbarungen nichts geregelt gelten diese AGB.
  3. Es gelten ausschließlich die AGB der Orka e. K. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur mit schriftlicher Zustimmung

§2  Leistungserbringung

  1. Bei dem zwischen der Orka e. K. und den Auftraggebern geschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistungserbringung, bei der kein bestimmter Erfolg und kein wirtschaftliches Ergebnis geschuldet wird.
  2. Orka e.K. kann sich zur Durchführung der beauftragten Arbeiten fachkundiger Dritter bedienen.
  3. Orka e. K. leistet oder schuldet keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers. Sollte Orka e. K. die Einschaltung eines solchen Berufsträgers vermitteln, wird Orka e. K. selbst kein Vertragspartner des Auftraggebers.
  4. Bei der Übergabe von telefonischen oder schriftlichen Informationen des Auftragsgebers im Rahmen des Auftragsverhältnisses ist Orka e.K. nicht verpflichtet diese auf Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit, sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Orka e. K. führt Plausibilitätsprüfungen bei den übergebenen Informationen durch und wird die ihr bekannt gewordenen Abweichungen in einer geeigneten Form an den Auftraggeber übermitteln.
  5. Die Leistung der Orka e. K. gilt als erbracht, wenn der Auftrag ausgeführt und an den Auftraggeber Bericht erstattet wurde. Als Bericht gelten die übergeben Informationen insbesondere als Telefonprotokoll, Mail, Dokumente oder ähnliche Leistungen, die eine Erfüllung des Auftrags nachweisen. Die Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Berichts muss mit Orka e. K. separat vereinbart werden.
  6. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich anzuzeigen. Orka e. K. ist verpflichtet anerkannte Mängel unter angemessener Frist zu beheben. Die Mängelbeseitigungspflicht endet 6 Monate nach Beendigung der Leistung.

§3  Haftung

  1. Orka e. K. haftet gleichgültig aus welchem Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grobfahrlässigen verursachte Schäden.
  2. Bei fahrlässigen verursachten Schäden haften wir unabhängig vom Rechtsgrund nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
  3. Die Haftung der Orka e. K. für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schaden auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Deckungssumme das vertragstypische Risiko abdeckt und auf Anfrage mitgeteilt wird. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden eintritt, haftet der Auftragnehmer mit eigenen Schadensersatzleistungen, als diese den Honoraranspruch nicht übersteigt. Das in diesem Absatz Genannte gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer anderen Person als Auftraggeber begründet sein soll. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

§4  Schutz des geistigen Eigentums

  1. Die von Orka e. K. sowie die von beauftragten Dritten geschaffenen Leistungen sind unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber kann, die während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen ausschließlich für die vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erbrachten Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Orka e. K. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

§5  Geheimhaltung

  1. Orka e.K. ist zu Stillschweigen über alle ihm während seines Auftrags gelangten Informationen verpflichtet.
  2. Orka e.K. wahrt die gesetzliche Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
  3. Eine Weitergabe der überlassenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Auftraggebers.
  4. Orka e.K. speichert und bearbeitet die im Rahmen des Auftragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.

§6  Zahlung

  1. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Orka e.K. ist berechtigt entsprechend dem Auftragsfortschritt Teilrechnungen zu stellen.
  2. Im Falle von Zahlungsverzug ist Orka e.K. berechtigt die Arbeiten einzustellen. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichterfüllung des Vertrags bestehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§7  Sonstiges

  1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
  4. Gerichtsstand ist der aktuelle Firmensitz der Orka e.K.

 

 

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