Die Hoffnung stirbt zuletzt

Hoffnung für angeschlagene Unternehmen in der Corona-Krise

Trotz der zahlreichen Lockerungen der letzten Wochen und Monate bleibt die Corona-Pandemie ein Thema, das nicht nur Unternehmen noch lange Zeit beschäftigen wird. Aber gerade Unternehmen haben aktuell eine besonders schwere Last zu tragen. Quer durch alle Branchen brach die Auftragslage ein und Produktionen mussten stillstehen, weil Lieferketten nicht mehr funktionierten. Zwar wurden staatliche Unterstützungsmaßnahmen schnell auf den Weg gebracht, deren Nutzen muss dennoch kritisch hinterfragt werden. Denn trotz der Hilfe vom Staat ist aktuell mittlerweile jedes 5. Unternehmen von der Pleite bedroht. Momentan werden bzw. wurden etwa 850.000 Darlehen, Baufinanzierungen und Leasingverträge gestundet. Werden die Hilfsmaßnahmen eingestellt, droht vielen Unternehmen der endgültige Zusammenbruch: Für den Herbst wird daher bereits fest mit einer Corona-bedingten Pleitewelle gerechnet. Dieser Beitrag soll Unternehmern, die sich von Zukunftssorgen geplagt sehen, neue Hoffnung geben und Wege aus der Krise aufzeigen.

Schwerwiegende Folgen für das Budget – und die Psyche

Täglich neue Krisenmeldungen aus aller Welt, gepaart mit der auch hierzulande extrem angespannten wirtschaftlichen Situation sorgen bei Unternehmen für beträchtliche Zukunftsangst. Denn nicht alle wissen, wie es weitergeht, wenn keine Aufträge hereinkommen, aber trotzdem Ladenmiete, Lohnzahlungen und alle anderen laufenden Betriebskosten fällig werden. Hinzu kommen auch die Ängste der Mitarbeiter, die um ihre Stelle fürchten und ihrerseits von Existenzangst geplagt sind. Noch schwieriger wird die Situation für Unternehmer, deren Rechnungen nicht oder erst nach einem aufwändigen Mahnverfahren bezahlt werden. Dann verschärft sich der finanzielle Druck noch weiter. Kein Wunder, dass viele Unternehmen mit dieser extremen psychischen Belastung kaum klarkommen und nachts keinen Schlaf vor Sorge finden.

Sanierung oder Insolvenz – zwei Wege aus der Krise

Reichen voraussichtlich weder die Corona-Hilfen noch die Stundung beim Finanzamt, sieht es schlecht für Unternehmen aus, deren Auftragslage sich nicht verbessert. Zu den Beschlüssen des Bundes gehört auch der Aufschub beim Anzeigen einer Insolvenz bis zum 30.September 2020. Spätestens dann wird erwartet, dass sich viele Unternehmen, die aktuell noch kämpfen, insolvent melden. Besteht Zahlungsunfähigkeit, ist das Anmelden der Insolvenz der unverzichtbare, wenn auch schmerzhafte Schritt. Im Insolvenzverfahren wird dann versucht, die Bedürfnisse von Schuldner und Gläubigern zu einer für alle Parteien gangbaren Einigung zu bringen. Ist die Zahlungsunfähigkeit zwar akut, aber die generelle Prognose positiv, kann auch ein Sanierungsplan erarbeitet werden. Dieser beinhaltet alle wirtschaftlichen, organisatorischen und steuerlichen Maßnahmen, um eine Zerschlagung durch Insolvenz zu vermeiden. Sanierungspläne werden in der Regel von externen Experten ausgearbeitet.

Firmeninsolvenz – die Befreiung aus der Krise

Die Firmeninsolvenz wird auch als Regelinsolvenz bezeichnet. Sie wird bei absehbarer oder bereits vorliegender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung angemeldet. Beantragt werden kann eine Firmeninsolvenz von Einzelunternehmern, Gesellschaften, aber auch Freiberuflern. Der Zeitpunkt, zu dem die Firmeninsolvenz beantragt wird, ist entscheidend. Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, muss zwingend eine Firmeninsolvenz beantragt werden. Unternehmen mit den Rechtsformen GmbH, AG, eingetragene Genossenschaft oder UG sind verpflichtet, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch einen fristgerechten Insolvenzantrag zu melden. Denn das Insolvenzrecht sieht vor, dass die Anmeldung verpflichtend innerhalb von drei Wochen erfolgen muss. Wird die Insolvenzmeldung verzögert, erfüllt dies den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, der mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet wird. Ist der Schritt getan, kann gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter an einem Weg aus der Krise gearbeitet werden. Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende eines Unternehmens. Ausgehend von der individuellen Lage ist die Firmeninsolvenz ein wichtiger Schritt zur Sanierung des Unternehmens.

Natürliche Personen können selbständig bleiben

Natürliche Selbständige Personen, die in die Zahlungsunfähigkeit geraten, können ebenfalls eine Regelinsolvenz beantragen und schuldenfrei zu werden. Aber auch bei Selbständigen bedeutet die Insolvenz nicht die Aufgabe der Tätigkeit. In vielen Fällen kann der Unternehmer selbständig bleiben, während das Insolvenzverfahren läuft. Während des Verfahrens hat der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter die Option, die selbständige Tätigkeit unter seine Aufsicht zu stellen oder freizugeben, wobei die letztere Variante sehr viel häufiger genutzt wird. Der Selbständige kann seinen Betrieb auch während des Insolvenzverfahrens also weiter fortsetzen. Denn die Ausstattung, welche zur Fortführung der Tätigkeit unverzichtbar ist, wird freigegeben. Der Insolvenzschuldner erhält dadurch die Möglichkeit, weiterhin Geld zu verdienen und die vereinbarten Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Situation hat aber noch einen weiteren Vorteil. Erwirtschaftet der Selbständige Gewinne, die über dem vereinbarten Zahlungsbetrag an den Insolvenzverwalter liegen, kann er diese tatsächlich behalten. Schuldner können sich auf diese Weise ein zusätzliches Polster ansparen, beispielsweise um das Verfahren durch Teilzahlung schneller zu beenden. Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen nur dann erfolgsträchtig ist, wenn das Geschäftsmodell trotz aller Schulden funktioniert und Gewinne abwirft.

An die eigene Gesundheit denken, auch in der Notlage

Kein Unternehmer denkt gerne über Sanierungspläne oder gar Insolvenz nach. Trotzdem sollten Unternehmer in der Krise sich mit diesen Gedanken vertraut machen, denn sie können auch der erste Schritt in den Neuanfang sein. Gerade in der aktuellen Situation geraten Unternehmen trotz eines funktionierenden Geschäftsmodells in Zahlungsschwierigkeiten. Dann kann das Anmelden der Insolvenz der erste Schritt sein, um in absehbarer Zukunft wieder zahlungsfähig zu werden.

Angesichts dieser noch nie dagewesenen schwerwiegenden Situation ist eine Unternehmenskrise keineswegs als Versagen zu sehen.

 

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