Schuldenfrei in 3 Jahren durch unseren Privatinsolvenzantrag

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Hilfe zur Selbsthilfe – Wenig Wartezeit – Überschaubare Kosten

Alles Hoffnungslos-Habe keine Arbeit, bin krank und kann nichts bezahlen auch die Miete nicht

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Im kostenlosen Ersttermin (live Chat, telefonisch oder persönlich) geben wir Antwort auf Ihre individuellen Fragen. Außerdem erklären wir Ihnen Schritt für Schritt das Insolvenzverfahren.

Die häufigsten Gründe warum wir kontaktiert werden:

  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Gerichtsvollzieher

Die am häufig gestellten Fragen sind:

  • Wie viel Geld habe ich dann im Monat?
  • Welche Kosten habe ich zu zahlen?
  • Wie lange dauert die Insolvenz?
  • Was passiert mit meinem Auto?

Ihr Vorteil nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens?

  • Kein Gerichtsvollzieher
  • Keine Kontopfändung
  • Keine Gehaltspfändung

Schritt für Schritt zum Neuanfang

Privatinsolvenz, was ist zu beachten

Vergangenheit abschließen 

Für das Privatinsolvenzverfahren haben Sie einiges zu beachten. Zuerst gehen wir mit Ihnen Ihre Briefe und Verträge durch.  Mitunter fehlen Ihnen Unterlagen. Viele Firmen melden Ihre Daten an die Schufa. Dort erhalten Sie eine Aufstellung, der von Ihnen gemeldeten Daten auf Anfrage. Danach erfassen wir alle Personen und Firmen, bei denen Sie Schulden haben.

Gegenwart nutzen 

Als nächstes senden Sie den Gläubigern ein Plan zur Zahlung Ihrer Schulden. Dabei bieten Sie in der Regel das überschüssige Geld für höchstens 3 Jahre an.  Im Gesetz ist geregelt, was Ihnen und Ihren Gläubigern im Monat an Geld zusteht.

Die Ihnen zustehenden Gelder sind nach Einkommen und Familienmitglieder gestaffelt.   Um zu wissen, was ihnen zum Leben bleibt, schauen Sie hier in der  Pfändungstabelle nach.

Natürlich ist es möglich den Gläubigern auch andere Zahlungspläne vor zu schlagen.

Anschließend haben die Gläubiger 4 Wochen Zeit auf Ihren Zahlungsvorschlag zu antworten. Diese gesetzliche Anforderung ist die außergerichtliche Einigung. Antwortet ein Gläubiger mit nein, dann ist die Einigung gescheitert.

Im Folgendem verlangt das Gesetz ein persönliches Gespräch zum Beispiel mit einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle über das Ergebnis Ihrer außergerichtlichen Einigung.  Nach diesem Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung, den Sie für Ihren Insolvenzantrag benötigen.

Zukunft gestalten 

Daraufhin bereiten wir für Sie den Insolvenzantrag vor.  Bevor Sie den Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht abgeben, prüfen Sie diesen auf Vollständigkeit. Somit stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens.

Im Anschluss bestimmt das Insolvenzgericht Ihren Treuhänder. Eine Person, die Sie während des Insolvenzverfahrens begleitet.

Bis zu drei Jahren achtet der Treuhänder darauf, dass Sie Ihre Auflagen erfüllen. Dies ist die Wohlverhaltensphase.

Am Ende des Insolvenzverfahrens verteilt der Treuhänder das gesammelte Vermögen an die Gläubiger und Ihnen werden die noch nicht bezahlten Schulden erlassen. Sie erhalten die Restschuldbefreiung.

Nach 3 Jahren schuldenfrei. Der Neuanfang beginnt

Info-Hotline: +49 6237 4183710

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