Selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen beantragen das Regelinsolvenzverfahren
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Das Insolvenzverfahren für Firmen ist die Regelinsolvenz ohne Restschuldbefreiung. Als Erstes wird aufgelistet für wen, das Verfahren zu trifft. Besonders wird auf den Eigen- und Fremdantrag eingegangen. Des Weiteren, wie es um die Antragspflicht steht. In diesem Zusammenhang wird auf die persönliche Haftung und strafrechtlichen Sachverhalte eingegangen. Ebenso werden Aspekte, wie die Insolvenzreife und übertragene Sanierung angesprochen. Außerdem was nach Abgabe des Insolvenzantrags passiert. Insbesondere was der Gutachter prüft, dessen Ergebnissen sowie die Auswirkungen. Letztlich das Ende des Insolvenzverfahrens.